Die Kosten für einen Vaterschaftstest
Die Kosten für ein privates Abstammungsgutachten variieren je nach Anbieter/Labor zwischen ca. 139 Euro und ca. 600 Euro.
Unterschiede gibt es bei der Verwaltung der Proben, Prüfung gegen Vertauschen und bei der Ausführlichkeit des Ergebnisses.
Die Kosten eines privaten Vaterschaftstests werden vom Gericht im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht in die Kostenverteilung aufgenommen. Diesen Betrag hat der Antragsteller, also der evtl. Kindesvater selbst zu tragen. Er hat auch kein Ersatzanspruch gegenüber der Kindesmutter, auch dann nicht, wenn der gerichtlich angeordnete Vaterschaftstest besagt, dass der Antragsteller nicht der Vater des Kindes ist.
Mittlerweile bieten zahlreiche Labors diese Tests an. Auf dem Gebiet der Abstammungsbegutachtung (wozu die Vaterschaftstests zählen) existieren in Deutschland amtliche Richtlinien, die von der Bundesärztekammer unter Mitwirkung des Robert-Koch-Instituts erstellt wurden (siehe: Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten, Dt. Ärzteblatt, Jg. 99, 10, A665-7 vom 08.03.2002). Der Ziffer 4.1 dieser Richtlinien entsprechend, obliegt die Prüfung der Qualifikation einer Kommission unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung.
Diese Kommission heißt KFQA (Kommission zu Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern – www.kfqa.de). Sofern der Anbieter also eine erfolgreiche Prüfung durch die KFQA nachweisen kann, kann man sicher sein, dass die in Deutschland gültigen Richtlinien eingehalten werden, und dass die Qualifikation des Gutachters durch diese unabhängige Kommission bestätigt wurde.
Der Nutzen einer solchen Prüfung ist klar: neben der Einhaltung der Richtlinien und der unabhängig geprüften Qualifikation des Gutachters sind auch Themen wie z.B. die Regelung der Schweigepflicht Inhalt der Prüfung. Eine Liste der erfolgreich geprüften Gutachter ist auf der vorgenannten Website der KFQA hinterlegt.
